Verhinderungspflege

Im Anschluss an die Kurzzeitpflege kann im gleichen Leistungsumfang wie die Kurzzeitpflege die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.
Hierzu muss der Pflegegrad (mind. Grad 2) länger als ein halbes Jahr genehmigt sein um diesen Antrag auf Verhinderungspflege bei der Pflegekasse stellen zu können.

Gerne informieren wir sie umfassend in einem persönlichen Gespräch und können sie über die individuellen Kosten und deren Finanzierungsmöglichkeiten aufklären. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt zu uns auf.

Kontakt:
Pflegedienstleitung: Astrid Wagner
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Tel.: 02635 / 9514-18

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