Häusliche Pflege

Häusliche Pflege

Häusliche Pflege bietet mehrere Vorteile für Pflegebedürftige und ihre Familien.

Häusliche Pflege entlastet Angehörige
Die Häusliche Krankenpflege entlastet die Angehörigen bei der Grundpflege der Kranken. In Zusammenarbeit mit den Hausärzten übernehmen wir auch die Behandlungspflege und führen ärztliche Verordnungen aus, wie zum Beispiel Injektionen oder Verbandswechsel. Auch im Hauswirtschaftlichen Bereich und bei der Betreuung können wir Ihnen hilfreich zur Seite stehen.

Unser Qualitätsanspruch
Unser Anspruch an die Pflegequalität umfasst den ganzen Menschen mit Körper, Geist und Seele. Dabei gehört Zeit zum Zuhören, für Zuwendung und Verständnis zum Kostbarsten, was unsere Mitarbeitenden geben können. In Alter und Krankheit wirkt das oft heilender als Medizin.
Selbstverständlich qualifizieren sich unsere Mitarbeitenden auch durch ständige fachliche Fort- und Weiterbildungen. Dabei setzen sie neueste wissenschaftliche Erkenntnisse in die Praxis um. Moderne Technik unterstützt die tägliche Arbeit in der Pflege und in der Hauswirtschaft. Wir orientieren uns bei unseren Entscheidungen und Beratungen an den neuesten Erkenntnissen der Medizin und Pflegewissenschaften.

Kooperation mit allen Kranken- und Pflegekassen
Unser Angebot stellen wir nach Ihren persönlichen Bedürfnissen zusammen. Die Kosten werden zum Teil von den Kranken- oder Pflegekassen übernommen. Wir sind Vertragspartner aller Pflege- und Krankenkassen und arbeiten eng mit allen an der Versorgung beteiligten Institutionen zusammen (Hausärzte, Sanitätshäuser, Krankenhäuser u.v.a.).

Grundpflege:
Die "Grundpflege" beinhaltet die Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität wie zum Beispiel die Unterstützung beim Waschen, Baden, An- und Ausziehen, beim Toilettengang, bei der Mundpflege, beim Essen und beim Aufstehen und Zubettgehen. Es ist eine Leistung der Pflegeversicherung nach dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI).
Behandlungspflege:
Die "Behandlungspflege" beinhaltet die Übernahme von medizinischen Leistungen wie zum Beispiel Verabreichung von Injektionen, Verbandswechsel, Blutzuckermessungen, das Legen und Wechseln von Blasenkathetern, die Medikamentengabe und das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen und noch vieles mehr.
Damit unser qualifiziertes Fachpersonal diese Verrichtungen durchführen darf, muss uns eine entsprechende ärztliche Verordnung vorliegen, die wir zur Genehmigung bei der Krankenkasse einreichen. Erst mit deren Zusage werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen, entscheidend dafür sind die gesetzlichen Richtlinien der "Häuslichen Krankenpflege"
nach § 37 SGB V.
Die Behandlungspflege ist eine Leistung der Krankenversicherung nach dem Sozialgesetzbuch V(SGBV).
Sie ist zuzahlungspflichtig. Es sind 10 € je Verordnung und 10 % der Behandlungskosten zu entrichten, begrenzt auf maximal 28 Tage im Jahr. Bei Zuzahlungsbefreiung entfallen diese Kosten.
Anleitungen zu medizinischen Verrichtungen sind auch verordnungsfähig und werden von uns nach Maßgabe des Arztes durchgeführt. Unser Fachpersonal zeigt Ihnen wie beispielsweise Injektionen oder Blutzuckermessungen durchzuführen sind.
Hilfe bei der Haushaltsführung:
Hauswirtschaftliche Hilfen werden unter bestimmten Voraussetzungen gewährt, wenn der Versicherte selbst krankheitsbedingt nicht dazu in der Lage ist und keine weitere Person im Haushalt lebt, die diese Arbeiten übernehmen kann. Entweder über die Krankenversicherung im Rahmen der Haushaltshilfe § 38 SGB V und auch im Rahmen der Unterstützungspflege §37.1 SGB V. Diese Leistung ist gesetzlich als "Kann-Leistung" definiert und abhängig vom Leistungskatalog der jeweiligen Krankenkasse und deren Bewilligung. Ebenso sind dies Leistungen der Pflegeversicherung und können darüber abgerechnet werden. Dabei erfolgt die Abrechnung im 15 Minuten Takt.

Entlastungsleistungen:
Im Rahmen Entlastungsleistungen werden bei uns Pflegebedürftige von geschultem Personal liebevoll in Ihrer Häuslichkeit betreut. Wir beraten pflegende Angehörige und unterstützen sie gezielt vor Ort über eine sinnvolle Entlastung für sie als Pflegeperson. Hierzu stehen jedem Pflegebedürftigen monatlich ein Budget in Höhe von 125,00 Euro zusätzlich zum Pflegegrad zur Verfügung. Auch kann für den Personenkreis des Pflegegrad 1 über dieses Budget Pflegeleistungen in Anspruch genommen werden.
Es besteht ebenso die Möglichkeit diesen Entlastungsbetrag für Hauswirtschaftliche Tätigkeiten abzurufen. Die Reinigungsarbeiten umfassen das persönliche Umfeld des Versicherten.

Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson:
"Verhinderungspflege" nach § 39 SGB XI ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Sie wird auf Antrag gewährt, wenn die private Pflegeperson verhindert ist, beispielsweise wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen wichtigen Gründen ausfällt.
Diese Leistung kann Stunden- oder Tageweise in Anspruch genommen werden. Hierfür steht Ihnen ein Gesamtbetrag in Höhe von 1.612,- € zur Verfügung. Zusätzlich kann der Anspruch der Kurzzeitpflege noch zur Hälfte (806,- €) umgewandelt werden.
Das Pflegegeld wird Ihnen in dieser Zeit weiterhin gezahlt.

Beratungsbesuche:
Pflegegeldempfänger sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Beratungsbesuch von professionellen Pflegediensten in Anspruch zu nehmen.
Die Kosten für die Beratung die in den Pflegegraden 2 und 3 halbjährlich und in der Pflegegraden 4 u. 5 vierteljährlich stattfindet, trägt die Pflegekasse. Der Personenkreis des Pflegegrad 1 kann ebenso Beratungsgespräche in Anspruch nehmen, sind aber nicht dazu verpflichtet.

Wir sind ein anerkannter Pflegdienst und führen diese Pflegeeinsätze durch und stehen Ihnen gerne dafür zur Verfügung.

Gebäude am Standort Bad Hönningen

Rheinwaldheim - Gebäude am Standort Bad Hönningen

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Pflegedienstleiterin:

Diana Göttes  

Telefon: 02635 / 9514-30

E-Mail: hp@rheinwaldheim.de

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"Häusliche Pflege entlastet Sie als Angehörige und die pflegebedürftige Person kann in ihrer gewohnten und oft geliebten Umgebung bleiben."

- Diana Göttes

Adresse

RHEINWALDHEIM Ev. Altenhilfe gem. GmbH
Arienheller 16
56598 Rheinbrohl
Tel.: 02635 / 95 14 - 0
Fax: 02635 / 95 14 - 20
E-Mail: info@rheinwaldheim.de

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